Radwegverschwenkungen vor Fahrradfurten – gebaute Benachteiligung des Radverkehrs

Bisher sahen niederländische Richtlinien an Kreuzungen große Abstände zwischen Fahrbahnränderern und Radwegen vor,
aber möglichst geradlinige Radwegführungen.
Die Möglichkeit, inzwischen Verpflichtung, LKW mit besseren Außenpspiegeln auszustatten,
war und ist in den Köpfen niederländischer Verkehrsplaner anscheinend nicht angekommen.

Seit kurzem propagieren einige Leute in den Niederlanden,
Radwege, auch die vorfahrtberechtigten parallel zur vorfahrtberechtigten Fahrbahn,
an Kreuzungen zu verschwenken, so, wie man es in Deutschland in den 1970er Jahren gemacht hat.
Die ADFC-Bundesgeschäftsstelle findet diesen Rückschritt um fast ein halbes Jahrhundert gut.

Zunächst einmal verursacht eine Radwegführung, die an Kreuzungen den Radweg von der Fahrbahn weg verschwenkt,
das Problem. dass ein/e Autofahrer/in vor dem Abbiegen nicht mehr erkennen kann,
ob der/die Radlerin neben dem Auto im Verlauf der Vorfahrtsstraße weiterfahren,
oder in die abzweigende Straße, die vielleicht auch einen Radweg hat, abbiegen will.

Darüber hinaus gibt es aber eine ungünstige Auswirkung auf das Verkehrsklima,
auf das Miteinander von Auto- und Fahrradfahrer/innen:

Die niederländische Diskussion über Kreisverkehre macht deutlich, was diese Schwenkungen bewirken sollen:
Die Radler/innen sollen ausgebremst werden und die Möglichkeit verlieren,
ihr Vorfahrttsrecht durchzusetzen.
Für diese Begünstigung rücksichtslosen Verhaltens von Autofahrer/innen
gibt es einen Euphemismus, eine beschönigende Bezeichnung:
„Eine Straßengestaltung, die Fehler (nämlich die von Autofahrer/innen) verzeiht“.

Bei geradliniger Radwegführung hat man/frau auf dem Fahrrad die Möglichkeit,
zügig aber innerlich bremsbereit auf die Stelle zu zu fahren,
wo die Fahrlinien von Auto und Fahrrad sich schneiden.
Damit stellt sich für den/die wartepflichtige/n Autofahrer/in die Frage,
ob das Fahrrad bremsen wird oder nicht.
Wenn das Fahrrad nicht bremst und des zu Kollision kommt,
hat der/die Autofahrerin eine Straftat begangen und muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Ist hingegen der Radweg vor der Furt verschwenkt,
hat der/die Radler/in schon vor dem Schnittpunkt der Fahrlinien gebremst.
Der/Die Autofahrer/in geht kein Unfallrisiko ein, wenn er/sie einfach durchfährt.
Als Radler/in kann man in Geradeausfahrt direkt vor der Furt scharf bremsen,
wenn das Auto es immer noch nicht getan hat.
In Kurvenfahrt stürzt man bei scharfer Bremsung.
Erst die Verschwenkung macht also den/die Radler/in zum Schwächeren.
Mit dieser Straßengestaltung soll der/die Radler/in darum betteln, vorgelassen zu werden.

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